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   BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93   

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BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93 (https://dejure.org/1994,9472)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1994 - 5 B 144.93 (https://dejure.org/1994,9472)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1994 - 5 B 144.93 (https://dejure.org/1994,9472)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der notwendigen Ausgaben im Recht des Familienlastenausgleichs - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Aufwendungen und notwendige Ausgaben im Sozialhilferecht

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  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    "Bezeichnet" im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist der von den Klägern in erster Linie geltend gemachte Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann, wenn in der Beschwerdebegründung angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang außerdem rügen, das Berufungsgericht habe den Grundsatz der freien Beweiswürdigung verletzt, nennt die Beschwerde keinen Gesichtspunkt, unter dem das Bundesverwaltungsgericht die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts ausnahmsweise überprüfen könnte (s. dazu z.B. BVerwGE 81, 74 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 46.80

    Sozialhilferechtlicher Einkommensbegriff - Absetzbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    Davon ist der beschließende Senat schon in seinem Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 46.80 - ausgegangen, als er klargestellt hat, daß im Sozialhilfebereich über die Berücksichtigungsfähigkeit der konkreten Ausgabe nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu entscheiden ist (BVerwGE 62, 275 ).

    In seinem oben bereits angeführten Urteil vom 4. Juni 1981 hat der Senat keinen Rechtssatz des Inhalts entwickelt, daß Ausgaben für Arbeitsmittel im Verständnis des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG schlechthin und ausnahmslos notwendig sind (vgl. BVerwGE 62, 275 ).

  • BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74

    Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    Aus dem gleichen Grunde ist eine Abweichung auch von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 8 C 30.66 - (BVerwGE 25, 357), vom 21. Mai 1970 - BVerwG 2 C 12.66 - (BVerwGE 35, 201), vom 23. März 1977 - BVerwG 6 C 8.74 - (BVerwGE 52, 183) und vom 13. Juni 1988 - BVerwG 2 B 82.88 - (Buchholz 240 § 62 BBesG Nr. 5 = NVwZ-RR 1989, 86) nicht gegeben; sie haben ebenfalls nicht die Auslegung und Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes, sondern andere Rechtsmaterien zum Gegenstand.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne dieser Vorschrift u.a. die Bezeichnung der (konkreten) Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    Schlüssig erhoben ist die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nämlich nur dann, wenn substantiiert dargelegt wird, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, und wenn ferner ausgeführt wird, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - ).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    Dem Vorbringen der Kläger ist auch nicht zu entnehmen, daß und inwieweit im einzelnen die Vorinstanz ihrer Entscheidung unter Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. z.B. BVerwGE 68, 338 und BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 ) einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    Ein Berufungsurteil weicht nur dann im Sinne dieser Vorschrift von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ; stRspr).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    "Bezeichnet" im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist der von den Klägern in erster Linie geltend gemachte Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann, wenn in der Beschwerdebegründung angegeben wird, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel dafür in Frage gekommen wäre, welches Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme im einzelnen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    Daß es dabei zu Ergebnissen gekommen ist, die die Kläger für falsch halten, vermag eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - ).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1994 - 5 B 144.93
    Soweit die Kläger im Hinblick darauf, daß das Berufungsgericht bei seiner rechtlichen Würdigung die tägliche Wegezeit zwischen Wohn- und Ausbildungsort des Klägers zu 1 nicht berücksichtigt hat, weiterhin eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 1978 (BVerwGE 57, 204) geltend machen, übersehen sie, daß diese Entscheidung nicht das Bundessozialhilfegesetz, sondern das Ausbildungsförderungsrecht betrifft.
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

  • BVerwG, 18.08.1982 - 6 PB 3.81

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Bestellung von

  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

  • BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 109.82

    Revisionszulassung - Divergenz - Unterschiedliche Auslegung

  • BVerwG, 13.06.1988 - 2 B 82.88

    Besoldung - Anwärterbezüge - Verheiratetenzuschlag - Kinderzahl - Mangelnder

  • BVerwG, 08.02.1973 - V C 106.72

    Bekleidungsbeihilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

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